Leistungen und Informationen
Umfassende Informationen rund um Schweizer Nationalstraßen, Vignetten und Verkehrsregeln.
Die Schweizer Autobahnvignette
Die Schweizer Autobahnvignette ist eine Pflichtabgabe für alle Fahrzeuge, die Nationalstraßen der 1. und 2. Klasse benutzen möchten. Sie kostet CHF 40 und gilt für 14 Monate – vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Die Vignette ist als Klebevignette erhältlich und muss an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Seit 2023 ist auch eine elektronische Vignette (e-Vignette) erhältlich, die auf das Kennzeichen registriert wird.
Wo kaufen?
- Grenzübergänge (Zollstellen)
- Tankstellen in der Schweiz und im Ausland
- Post-Filialen
- Online: e-Vignette bestellen
- Automobilclubs (TCS, ADAC, ÖAMTC)
Faktentafel: Vignette
Preis
CHF 40
Einheitspreis für alle Fahrzeuge bis 3,5 t
Gültigkeitsdauer
14 Monate
1. Dez. Vorjahr bis 31. Jan. Folgejahr
Bußgeld ohne Vignette
CHF 200
Plus Kauf der Vignette vor Ort
Verfügbare Typen
Klebe + e-Vignette
Seit 2023 auch elektronisch erhältlich
Tempolimits in der Schweiz
Die Schweiz hat klar definierte Geschwindigkeitsgrenzen, die streng kontrolliert werden. Radarkontrollen sind häufig und die Bußgelder sind erheblich.
| Straßentyp | Limit | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Autobahn | 120 km/h | Kann auf 100 oder 80 km/h reduziert werden |
| Schnellstraße | 100 km/h | Halbautobahn, kein Gegenverkehr |
| Außerorts | 80 km/h | Gilt auf allen anderen Straßen außerhalb |
| Innerorts | 50 km/h | Ab Ortsschild |
| Tempo-30-Zone | 30 km/h | Wohngebiete, Schulen, Spitäler |
Wichtige Verkehrsregeln
Das Schweizer Straßenverkehrsgesetz (SVG) regelt das Verhalten auf öffentlichen Straßen. Einige wichtige Regeln im Überblick:
- Rechtsfahrgebot: Immer so weit rechts wie möglich fahren
- Überholverbot rechts: Überholen auf der rechten Seite ist verboten (außer im Stau)
- Lichtpflicht: Tagfahrlicht ist Pflicht (seit 2014)
- Gurtenpflicht: Sicherheitsgurt für alle Insassen Pflicht
- Handyverbot: Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten
- Alkohol: Grenzwert 0,5 Promille (Neulenker 0,1 Promille)
- Rettungsgasse: Bei Stau sofort Rettungsgasse bilden
- Reißverschlussprinzip: Bei Fahrspurende abwechselnd einordnen
Bußgelder und Strafen
In der Schweiz werden Verkehrsverstöße konsequent geahndet. Die Bußgelder sind im europäischen Vergleich hoch. Bei schweren Verstößen drohen Führerscheinentzug und Strafanzeige.
| Verstoß | Bußgeld | Weitere Folgen |
|---|---|---|
| Fahren ohne Vignette | CHF 200 + Vignette | – |
| Überschreitung 1–5 km/h | CHF 40 | – |
| Überschreitung 6–10 km/h | CHF 120 | – |
| Überschreitung 11–15 km/h | CHF 250 | – |
| Überschreitung 16–25 km/h | CHF 260+ | Möglicher Führerscheinentzug |
| Überschreitung >25 km/h (innerorts) | Ab CHF 600 | Führerscheinentzug 1 Monat |
| Rasen (>40 km/h innerorts) | Ab CHF 1000 | Führerscheinentzug, Strafanzeige |
| Alkohol am Steuer (0,5–0,8‰) | CHF 500+ | Führerscheinentzug 3 Monate |
| Handy am Steuer | CHF 100 | – |
Tunnel und Bergpässe
Die Schweiz hat ein dichtes Netz von Tunneln und Bergpässen. Die meisten Autobahntunnel sind mit der Vignette abgedeckt. Einige spezielle Verbindungen erheben separate Gebühren.
Kostenlose Tunnel (mit Vignette)
- Gotthardtunnel (A2) – 16,9 km
- San Bernardino Tunnel (A13) – 6,6 km
- Seelisberg Tunnel (A2) – 9,3 km
- Belchen Tunnel (A2) – 3,2 km
- Hauenstein Tunnel (A2) – 2,4 km
Mautpflichtige Verbindungen
- Großer St. Bernhard Tunnel – CHF 30 (PKW)
- Munt la Schera Tunnel – CHF 22
- Fähre Beckenried-Gersau – CHF 12
- Simplon Pass – kostenlos (Straße)
- Furka Pass – kostenlos (Straße, saisonal)
Notfall und Pannenhilfe
112
Europäischer Notruf
117
Polizei Schweiz
144
Sanität / Ambulanz
140
TCS Pannenhilfe
Bei einer Panne auf der Autobahn: Fahrzeug auf den Pannenstreifen fahren, Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen (mindestens 50 m hinter dem Fahrzeug), Warnweste anlegen und Notruf wählen.